Mit der neuen EU-Richtlinie NIS2 und den verschärften KRITIS-Vorgaben erhöht Europa die Anforderungen an Cybersicherheit für kritische Infrastrukturen und zentrale Wirtschaftsbereiche. Ziel ist es, Unternehmen besser vor der wachsenden Bedrohung durch Cyberangriffe zu schützen – und bei Verstößen drohen künftig spürbare Sanktionen. Doch was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
In der nächsten Folge unseres TECH/n/HOP-Webcasts geben wir Ihnen einen kompakten Überblick:
- Wer fällt künftig unter NIS2?
- Welche Sicherheitsmaßnahmen werden verpflichtend?
- Wie können Sie sich rechtzeitig und praxisnah vorbereiten?
Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Mike Rasch von der Kanzlei Linnemann Rechtsanwälte Partnerschaft mdB einen Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierten Datenschutzbeauftragten (TÜV) in unserer Runde begrüßen dürfen.
Das alles wie gewohnt in lockerer Runde – und natürlich stoßen wir auch diesmal wieder gemeinsam mit einem Feierabendbierchen an.
Freibier? Freibier!
Damit Sie mit uns anstoßen können, werden wir Ihnen ein leckeres Bier (oder eine alkoholfreie Alternative) an eine Adresse Ihrer Wahl senden. (Leider nur in Deutschland und Österreich möglich. Anmeldung bis zum 15.06.2025 erforderlich.)